Die EU-Kommission hat die Digital Product Passport (DPP) Registry am 20. Juli 2026 live geschaltet. Das ist die zentrale EU-Datenbank, in der künftig die Unique Registration Identifier (URI) für alle Produkte hinterlegt werden, die einen digitalen Produktpass benötigen. Die technische Infrastruktur steht damit. Die inhaltlichen Pflichten kommen jetzt Sektor für Sektor.
Was gerade passiert
Parallel zum Start lief eine Testumgebung an, in der Unternehmen den Registrierungsprozess unverbindlich durchspielen können. Für September 2026 — also jetzt — hat die Kommission die Implementing Decision zu den zwei noch fehlenden DPP-Standards angekündigt. Damit wäre der technische Rahmen vollständig. Der DPP Registry User Guide für Wirtschaftsakteure wurde zuletzt im August 2026 überarbeitet, unter anderem bei den Kapiteln zu Zugriffsrechten und Registrierungsdaten.
Batterien bleiben die Speerspitze der Umsetzung: Ab 18. Februar 2027 wird der digitale Batteriepass für Elektrofahrzeug-, Industrie- und Leichtfahrzeugbatterien über 2 kWh verpflichtend. Am 21. August 2026 veröffentlichte die Kommission dazu eine aktualisierte Guidance für Hersteller.
Für die Chemie- und Verarbeitungsindustrie relevanter ist der nächste große Schritt danach: Für das vierte Quartal 2026 ist die Verabschiedung des delegierten Rechtsakts für Eisen und Stahl angekündigt — die erste ESPR-Produktgruppe außerhalb der Batterien. Textilien, Aluminium und Reifen folgen laut Fahrplan im dritten und vierten Quartal 2027, jeweils mit einer Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts.
Was das für die Praxis bedeutet
Wer Produkte in einer der priorisierten Gruppen herstellt oder importiert, sollte zwei Dinge jetzt angehen: den Registrierungsprozess in der Testumgebung durchspielen, bevor die produktive Nutzung zur Pflicht wird — und die eigene Datenbasis prüfen. Materialherkunft, enthaltene Substanzen, Lieferkettendaten: All das muss strukturiert vorliegen, bevor der jeweilige delegierte Rechtsakt in Kraft tritt. Die 18-Monats-Frist danach klingt komfortabel, ist in der Praxis aber knapp bemessen. Wer wartet, bis der Rechtsakt für die eigene Produktgruppe steht, verschenkt genau diese Vorlaufzeit.