Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt — ist seit dem 20. Oktober 2024 in Kraft. Verbindlich wird sie ab dem 1. Mai 2026. Bis dahin müssen Lieferanten Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter für alle betroffenen Stoffe und Gemische angepasst haben.
Was ändert sich konkret?
Die 22. ATP betrifft insgesamt 50 Einträge in Tabelle 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung: 27 neue harmonisierte Einstufungen, 16 geänderte Einträge und die Streichung von 7 Einträgen. Zu den geänderten Stoffen zählen Formaldehyd, Ameisensäure, Glyphosat, Peressigsäure und bestimmte Borverbindungen. n-Hexan erhält eine auf STOT RE 1 (spezifische Organtoxizität bei wiederholter Aufnahme, Kategorie 1) verschärfte Einstufung. Neu in Anhang VI aufgenommen wurden unter anderem Silber (in verschiedenen Partikelformen), Kupfer (spezifische Oberfläche > 0,67 mm²/mg), 1H-Benzotriazol und Hexylsalicylat.
Ab dem 1. Mai 2026 dürfen Stoffe und Gemische nur noch gemäß den aktualisierten Einstufungen in Verkehr gebracht werden. Eine freiwillige Vorausumsetzung ist bereits jetzt zulässig. Bestände, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach der Abverkaufsfrist weiter veräußert werden — die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter müssen aber ab sofort korrekt sein.
Handlungsbedarf jetzt
Lieferanten mit Stoffen oder Gemischen, die betroffene Substanzen enthalten, müssen ihre SDS und Etiketten überprüfen und anpassen. Für Formulierungen mit n-Hexan, Formaldehyd oder anderen geänderten Einträgen sind insbesondere die H-Sätze, Piktogramme und Abschnitt 11 (Toxikologische Angaben) des Sicherheitsdatenblatts zu prüfen. Da n-Hexan von STOT RE 2 auf STOT RE 1 hochgestuft wird, verschieben sich für Gemische die Konzentrationsgrenzwerte für die Einstufungspflicht.
Parallel läuft bereits die 23. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222, in Kraft seit 20. Juni 2025), die ab dem 1. Februar 2027 verbindlich wird. ATP-Compliance ist kein Einmal-Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess.