Während die EU-DPP-Registry bereits läuft, richtet sich der Blick der Compliance-Verantwortlichen jetzt auf die nächste Etappe: die sektorspezifischen Delegated Acts. Für Stahl- und Batteriezulieferer wird das vierte Quartal 2026 zum ersten echten Stresstest der ESPR-Umsetzung.
Zwei Delegated Acts im vierten Quartal 2026
(cite index="13-4">Der aktuelle Zeitplan der Europäischen Kommission sieht für das vierte Quartal 2026 den Delegated Act für Eisen und Stahl vor, sowie einen Durchführungsakt zum Batteriepass, der die Zugriffsrechte regelt. Eisen und Stahl gelten dabei als Vorreiter-Produktgruppe: (cite index="12-4">Der erste ESPR-Arbeitsplan nennt Eisen und Stahl als Zwischenproduktgruppe mit einem indikativen Zeitplan für die Annahme bereits 2026.
Für Batterien ist die rechtliche Verpflichtung bereits fixiert, unabhängig vom ESPR-Fahrplan: (cite index="17-4">Von den 71 Datenpunkten des Batteriepasses nach der August-2026-Leitlinie der Kommission ist für jeden festgelegt, ob er zum 18. Februar 2027 verpflichtend, optional, bedingt oder noch nicht erforderlich ist. (cite index="20-2">Ab dem 18. Februar 2027 müssen gemäß Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 alle Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh sowie alle Elektrofahrzeugbatterien einen Batteriepass tragen.
Warum das für Stahl-Zulieferer jetzt relevant wird
Der Unterschied zur bisherigen Debatte: Eisen und Stahl bewegen sich von der indikativen Planung in die konkrete Rechtsetzung. Unternehmen, die Stahl oder Aluminium in die EU liefern oder verarbeiten, sollten die Datenstruktur des Batteriepasses als Blaupause nutzen — er ist das einzige bereits vollständig spezifizierte DPP-Modell und zeigt, wie granular Pflichtfelder, optionale Felder und bedingte Felder je nach Produktvariante ausfallen können.
Für Bestandskunden im DPP-System bedeutet das konkret: Wer in der Lieferkette Stahlkomponenten führt, sollte Materialherkunft, Rezyklatanteil und Emissionsdaten jetzt strukturiert erfassen — nicht erst, wenn der Delegated Act im Amtsblatt steht. Die Erfahrung aus dem Batteriepass zeigt, dass zwischen formaler Verabschiedung und Pflicht zur Anwendung oft nur wenige Monate Vorlauf bleiben.