Die EU-Kommission hat im April 2025 den ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht. Er legt fest, für welche Produktgruppen der Digitale Produktpass (DPP) wann verpflichtend wird. Für Compliance-Verantwortliche in der Chemieindustrie gibt es dabei eine relevante Besonderheit: Chemikalien, Detergentien, Farben und Schmierstoffe stehen nicht im ersten Arbeitsplan.
Das bedeutet nicht, dass Chemieunternehmen nichts tun müssen — es bedeutet, dass der Zeitplan noch nicht feststeht. Wer Produkte in regulierten Sektoren beliefert, ist indirekt bereits betroffen.
Der Fahrplan im Überblick
- 2026 (indikativ): Delegierter Rechtsakt für Eisen & Stahl — erster Sektor mit DPP-Pflicht unter ESPR
- Februar 2027: Batterie-DPP verpflichtend (Verordnung EU 2023/1542) — für EV-, Industrie- und Leichttransportbatterien > 2 kWh. Dieser Termin gilt als verbindlich.
- 2027 (indikativ): Textilien/Bekleidung, Reifen, Aluminium
- 2028 (indikativ): Möbel
- 2029 (indikativ): Matratzen
Sobald ein delegierter Rechtsakt für eine Produktgruppe in Kraft tritt, gilt: 18 Monate Übergangsfrist, danach dürfen nur noch konforme Produkte mit gültigem DPP in Verkehr gebracht werden. Die 18 Monate beginnen nicht mit dem Arbeitsplan, sondern mit dem Inkrafttreten des jeweiligen produktspezifischen Rechtsakts.
Was das für Chemielieferanten bedeutet
Chemikalien fehlen im ersten Arbeitsplan aus einem nachvollziehbaren Grund: regulatorische Überschneidungen mit REACH, CLP und anderen Chemikalienvorschriften machen die Datenarchitektur komplex. Die EU-Kommission hat diese Produktgruppen für eine spätere Phase oder den Mid-Term-Review (ca. 2028) zurückgestellt.
Wer jedoch Lösemittel, Additive oder Beschichtungsrohstoffe an Stahl-, Textil- oder Reifenhersteller liefert, bekommt die DPP-Anforderungen dieser Abnehmer bereits ab 2026/2027 indirekt zu spüren: Kunden werden Stoff- und Umweltdaten in strukturierter, maschinenlesbarer Form einfordern — unabhängig davon, ob der Chemielieferant selbst DPP-pflichtig ist.
Konkrete Anforderungen an DPP-Service-Provider (Dateninteroperabilität, Zugriffsrechteverwaltung, Serialisierung) werden durch einen separaten delegierten Rechtsakt der Kommission geregelt, der sich aktuell in Erarbeitung befindet.
Primärquelle: ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 der EU-Kommission (April 2025); Verordnung (EU) 2024/1781; Batterieverordnung (EU) 2023/1542.