Die SCIP-Meldefrist für die beiden im Februar 2026 neu aufgenommenen SVHC-Stoffe ist am 4. August 2026 verstrichen. Wer bis dahin nicht gemeldet hat, ist nicht einfach nur spät dran — die Meldepflicht nach Artikel 33 REACH und die SCIP-Pflicht nach der Abfallrahmenrichtlinie bestehen unabhängig vom Termin fort und müssen nachgeholt werden.
Am 4. Februar 2026 hatte die ECHA die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe um n-Hexan (CAS 110-54-3) und Bisphenol AF samt Salzen auf nunmehr 253 Einträge erweitert. n-Hexan wurde wegen spezifischer Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition gelistet, typische Verwendung in Formulierungen, Polymerverarbeitung, Beschichtungen und Reinigungsmitteln. Bisphenol AF gilt als reproduktionstoxisch und wird unter anderem als Vernetzer eingesetzt.
Was die verpasste Frist bedeutet
Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Massenprozent eines dieser Stoffe und werden davon mehr als eine Tonne pro Jahr in Verkehr gebracht, besteht die SCIP-Notifizierungspflicht gegenüber der ECHA — unabhängig vom Stichtag. Die Meldung läuft über REACH-IT und IUCLID. Zusätzlich greift die Informationspflicht nach Artikel 33 REACH: Lieferanten müssen ihre gewerblichen Kunden proaktiv informieren, sobald einer der beiden Stoffe oberhalb der Grenze enthalten ist. Sicherheitsdatenblätter für betroffene Stoffe und Gemische sind ohne weitere Übergangsfrist zu aktualisieren.
Wer die Frist verpasst hat, sollte jetzt in dieser Reihenfolge vorgehen: Produktportfolio auf die beiden Stoffe prüfen, Konzentrationen und Verwendungszwecke dokumentieren, Lieferanten aktiv nach aktuellen Stoffdaten fragen und die überfällige SCIP-Meldung nachholen. Die Verzögerung selbst wird von der ECHA nicht sanktioniert — das Fehlen der Meldung als solches jedoch schon, bei Kontrolle durch nationale Marktüberwachungsbehörden.
Blick nach vorn
Beide Stoffe kommen langfristig auch für eine Aufnahme in Anhang XIV (Zulassungsliste) infrage. Unternehmen, die n-Hexan oder Bisphenol AF einsetzen, sollten das nicht erst bei der nächsten ECHA-Kampagne prüfen, sondern jetzt Alternativen evaluieren — bevor eine Zulassungspflicht den Ersatz erzwingt.