Latest

Expertise & Updates

All articles on chemistry compliance, REACH, CLP and Digital Product Passport.

6 articles

regulatorik update

CLP 22. ATP: 50 Stoffe, Frist 1. Mai 2026

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt — ist seit dem 20. Oktober 2024 in Kraft. Verbindlich wird sie ab dem 1. Mai 2026....

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt — ist seit dem 20. Oktober 2024 in Kraft. Verbindlich wird sie ab dem 1. Mai 2026. Bis dahin müssen Lieferanten Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter für alle betroffenen Stoffe und Gemische angepasst haben.

Was ändert sich konkret?

Die 22. ATP betrifft insgesamt 50 Einträge in Tabelle 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung: 27 neue harmonisierte Einstufungen, 16 geänderte Einträge und die Streichung von 7 Einträgen. Zu den geänderten Stoffen zählen Formaldehyd, Ameisensäure, Glyphosat, Peressigsäure und bestimmte Borverbindungen. n-Hexan erhält eine auf STOT RE 1 (spezifische Organtoxizität bei wiederholter Aufnahme, Kategorie 1) verschärfte Einstufung. Neu in Anhang VI aufgenommen wurden unter anderem Silber (in verschiedenen Partikelformen), Kupfer (spezifische Oberfläche > 0,67 mm²/mg), 1H-Benzotriazol und Hexylsalicylat.

Ab dem 1. Mai 2026 dürfen Stoffe und Gemische nur noch gemäß den aktualisierten Einstufungen in Verkehr gebracht werden. Eine freiwillige Vorausumsetzung ist bereits jetzt zulässig. Bestände, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach der Abverkaufsfrist weiter veräußert werden — die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter müssen aber ab sofort korrekt sein.

Handlungsbedarf jetzt

Lieferanten mit Stoffen oder Gemischen, die betroffene Substanzen enthalten, müssen ihre SDS und Etiketten überprüfen und anpassen. Für Formulierungen mit n-Hexan, Formaldehyd oder anderen geänderten Einträgen sind insbesondere die H-Sätze, Piktogramme und Abschnitt 11 (Toxikologische Angaben) des Sicherheitsdatenblatts zu prüfen. Da n-Hexan von STOT RE 2 auf STOT RE 1 hochgestuft wird, verschieben sich für Gemische die Konzentrationsgrenzwerte für die Einstufungspflicht.

Parallel läuft bereits die 23. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222, in Kraft seit 20. Juni 2025), die ab dem 1. Februar 2027 verbindlich wird. ATP-Compliance ist kein Einmal-Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess.

SVHC-Kandidatenliste: n-Hexan und BPAF neu gelistet

Am 4. Februar 2026 hat ECHA zwei weitere Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste zählt jetzt 253 Einträge — das 36. Update seit 2008. n-Hexan (EC 203-777-6 / CAS 110-54-3)...

Am 4. Februar 2026 hat ECHA zwei weitere Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste zählt jetzt 253 Einträge — das 36. Update seit 2008.

n-Hexan (EC 203-777-6 / CAS 110-54-3)

Aufnahmegrund: spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition — Artikel 57(f) REACH, Equivalent Level of Concern (ELOC) für Neurotoxizität. Das ist ein Präzedenzfall: n-Hexan ist der erste Stoff, der über ELOC-Neurotoxizität in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, nicht über die klassischen CMR-Kriterien. Der Mitgliedstaatenausschuss hatte sich im Dezember 2025 einstimmig für die Identifizierung als SVHC ausgesprochen.

Typische Verwendungen: Klebstoffe und Dichtstoffe, Lacke und Beschichtungen, Reinigungsmittel, Polymerverarbeitung.

BPAF und Salze

4,4'-[2,2,2-Trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethyliden]diphenol — Aufnahmegrund: Reproduktionstoxizität nach Artikel 57(c) REACH. BPAF deckt als Stoffgruppe 9 Einzelsubstanzen ab. Typische Verwendungen: Hochleistungspolymere, Gummiprodukte, Fluorelastomere.

Nicht aufgenommen wurde Bisphenol F (BPF) — der Identifikationsvorschlag wurde vor der MSC-Sitzung zurückgezogen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Fristen und Pflichten

Die Kundeninformation bei mehr als 0,1 % w/w in Erzeugnissen (REACH Art. 33) gilt sofort, ebenso das SDS-Update für Stoffe und Gemische (Art. 31) und die SCIP-Datenbank-Meldung. Für die Artikel-Notifizierung nach REACH Art. 7(2) — bei mehr als 0,1 % w/w und über 1 Tonne pro Jahr — läuft die Frist bis zum 4. August 2026.

Besonders bei n-Hexan entsteht doppelter Handlungsbedarf: Das Lösemittel ist breit im Einsatz in der Klebstoff-, Beschichtungs- und Lebensmittelindustrie. Die SVHC-Listung bringt Informationspflichten nach Art. 33 und eine Notifizierungspflicht bis August 2026. Gleichzeitig ist n-Hexan im aktualisierten CLP-Anhang VI der 22. ATP gelistet — ab 1. Mai 2026 müssen SDS und Etiketten die neue Einstufung widerspiegeln. Zwei parallele Compliance-Baustellen mit unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichen Regelwerken.

Resorcinol ist weiterhin im Status Pending in der ECHA-Intentions-Registry gelistet. Eine Aufnahme in die Kandidatenliste bleibt möglich.

Primärquelle: ECHA Pressemitteilung ECHA/NR/26/06, 4. Februar 2026; ECHA Kandidatenliste (echa.europa.eu/candidate-list-table)

CLP 22. ATP: Frist 1. Mai 2026 — keine Übergangsfrist

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung — wird am 1. Mai 2026 verbindlich. Keine Übergangsfrist für die inhaltlichen...

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung — wird am 1. Mai 2026 verbindlich. Keine Übergangsfrist für die inhaltlichen Änderungen, kein Aufschub.

Was sich ändert

Der aktualisierte Anhang VI (Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) umfasst insgesamt 50 betroffene Einträge: 27 neu hinzugefügte harmonisierte Einstufungen, 16 geänderte Einstufungen bestehender Einträge und 7 gestrichene Einträge, die durch spezifischere ersetzt wurden.

Unter den geänderten Einstufungen finden sich prominente Stoffe wie Formaldehyd, Ameisensäure, n-Hexan und Glyphosat. Neu aufgenommen wurden unter anderem Silber (mit dreifacher Einstufung nach Partikelgröße), Kupfer (ebenfalls partikelgrößenabhängig), 1H-Benzotriazol und Hexylsalicylat.

Parallel dazu greift ab 1. Mai 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 für neu formulierte Gemische. Sie führt neue Gefahrenklassen ein — darunter endokrine Disruptoren (ED) sowie persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT/vPvB, PMT/vPvM).

Ein häufiges Missverständnis

Die Verschiebung von Etiketten-Formatvorgaben bis 2028 (Neufassung CLP, Verordnung (EU) 2024/2865) betrifft rein formale Aspekte — nicht die inhaltlichen Gefahreneinstufungen der 22. ATP. Wer ab 1. Mai Produkte mit betroffenen Stoffen vermarktet und die neuen Piktogramme, H- und P-Sätze nicht ausweist, riskiert Lieferstopps, Bußgelder und nicht verkehrsfähige Ware im Lager.

Was jetzt zu tun ist

  • Portfolio-Abgleich mit dem aktualisierten Anhang VI — welche Stoffe und Gemische sind betroffen?
  • Sicherheitsdatenblätter aktualisieren: Abschnitt 2 (Einstufung), Abschnitt 9, 12 und 15 entsprechend anpassen.
  • Etiketten prüfen — Piktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätze für betroffene Produkte.
  • Lagerklassen prüfen — neue Einstufungen können Lagerklassenzuordnungen nach TRGS 510 verschieben.
  • Aktualisierte SDS an gewerbliche Kunden weitergeben.

Die 23. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222) ist bereits veröffentlicht und tritt am 10. Juli 2026 in Kraft, Anwendungspflicht ab 1. Februar 2027. Sie betrifft 32 Einträge — darunter Distickstoffoxid, Ozon, Bariumchromat und Triphenylphosphat.

Primärquelle: BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk, Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 (EUR-Lex OJ:L_202402564)

Digital Product Passport als Instrument für Risiko- und Haftungsmanagement

Der Digital Product Passport wird oft als Transparenz- oder Nachhaltigkeitstool diskutiert. Für Chemieunternehmen ist er vor allem eines: ein Instrument zur Risikosteuerung. Fehlerhafte...

Der Digital Product Passport wird oft als Transparenz- oder Nachhaltigkeitstool diskutiert. Für Chemieunternehmen ist er vor allem eines: ein Instrument zur Risikosteuerung.

Fehlerhafte Einstufungen, veraltete Sicherheitsdaten oder unklare Chargenzuordnungen führen im Ernstfall zu Rückrufen, Haftungsfragen oder Konflikten mit Behörden. Strukturierte Produktdaten ermöglichen dagegen:

gezielte Rückverfolgbarkeit

saubere Verantwortlichkeiten

schnelle Reaktion bei Abweichungen

Der wirtschaftliche Nutzen liegt nicht im DPP selbst, sondern in der beherrschbaren Komplexität, die er schafft.

OYSI-Einordnung: Transparenz ist kein Selbstzweck – sie schützt Unternehmen operativ und rechtlich.

CLP, REACH und Sicherheitsdatenblätter – warum PDF-Compliance an ihre Grenzen stößt

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind das Rückgrat der chemischen Compliance. In der Praxis bleiben sie jedoch häufig statisch, obwohl sich Einstufungen, Grenzwerte oder regulatorische Vorgaben...

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind das Rückgrat der chemischen Compliance. In der Praxis bleiben sie jedoch häufig statisch, obwohl sich Einstufungen, Grenzwerte oder regulatorische Vorgaben regelmäßig ändern.

Mit jeder neuen ATP zur CLP-Verordnung wächst der Abstand zwischen formaler und tatsächlicher Compliance. PDFs lassen sich schwer versionieren, schlecht rückverfolgen und kaum systematisch mit Chargen, Kunden oder Lieferketten verknüpfen.

Die Zukunft der Compliance liegt daher in datenbasierten Strukturen:

eindeutige Produkt-IDs

klare Versionshistorien

Verknüpfung von SDS, Etikettierung und Lieferung

OYSI-Einordnung: Wer Compliance digital strukturiert, reduziert Haftungsrisiken und behält die Kontrolle über Änderungen.

Digital Product Passport (DPP) – aktueller Stand und Einordnung für die Chemiebranche

Der Digital Product Passport (DPP) ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und soll mittelfristig strukturierte Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette verfügbar machen. Für die...

Der Digital Product Passport (DPP) ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und soll mittelfristig strukturierte Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette verfügbar machen. Für die Chemiebranche ist wichtig: Der DPP ist aktuell noch keine unmittelbare Pflicht, wird aber schrittweise Realität.

Bereits heute verlangen bestehende Regelwerke wie REACH und CLP konsistente, aktuelle und nachvollziehbare Produktdaten. Der DPP setzt genau hier an, indem er diese Informationen nicht mehr als statische Dokumente, sondern als strukturierte, versionierbare Daten denkt.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Produkt-, Chargen- und Sicherheitsdaten bereits heute sauber strukturiert, schafft die Grundlage für künftige DPP-Anforderungen – ohne operative Hektik.

OYSI-Einordnung: DPP ist kein neues Compliance-Regime, sondern eine logische Weiterentwicklung bestehender Pflichten.