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DPP für Stahl: ESPR-Delegierter Akt kommt 2026

Die Europäische Kommission hat im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 sechs prioritäre Produktgruppen definiert — Stahl und Eisen stehen dabei als erste Intermediate Products auf der Liste. Der delegierte...

Die Europäische Kommission hat im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 sechs prioritäre Produktgruppen definiert — Stahl und Eisen stehen dabei als erste Intermediate Products auf der Liste. Der delegierte Akt mit den konkreten Digital Product Passport-Anforderungen für diese Gruppe ist für 2026 (indikativ) vorgesehen. Aluminium folgt 2027.

Das klingt nach ausreichend Vorlaufzeit. Ist es nicht. Die Erfahrung aus der Batterie-Pass-Vorbereitung zeigt: Zwischen der Verabschiedung eines delegierten Akts und dem tatsächlichen Enforcement liegen oft 12 bis 18 Monate — zu wenig, um Lieferantendaten zu strukturieren, IT-Systeme anzubinden und interne Prozesse umzubauen, wenn man nicht schon vorher gestartet ist.

Was der ESPR für Stahlhersteller und -verarbeiter bedeutet

Stahl und Eisen sind Zwischenprodukte — das bedeutet: Die DPP-Pflicht trifft nicht nur den Stahlerzeuger, sondern zieht sich durch die Lieferkette bis zum Endprodukthersteller. Wer Stahlkomponenten in sein Produkt einbaut und dieses Produkt auf dem EU-Markt platziert, muss Materialdaten, Recyclatanteile, CO₂-Fußabdruck und Angaben zu bedenklichen Stoffen nachweisen können — maschinenlesbar, via Datenträger am Produkt.

Die prioritären ESPR-Produktgruppen aus dem Arbeitsplan 2025–2030 repräsentieren laut EU-Kommission zusammen über EUR 1 Billion jährlichen EU-Umsatz und verursachen rund 31 % der klimarelevanten Umweltauswirkungen aus dem EU-Konsum. Genau deshalb starten sie zuerst.

Drei Fragen, die Stahl- und Metallverarbeitende jetzt beantworten müssen

  • Welche meiner Stahlzulieferer können bereits heute Recyclatanteile und Materialzusammensetzung maschinenlesbar liefern?
  • Wie ist der CO₂-Fußabdruck meiner Stahlkomponenten dokumentiert — und lässt sich dieser Datenpunkt in ein strukturiertes DPP-Format überführen?
  • Welche weiteren ESPR-Produktgruppen betreffen mein Portfolio nach 2027?

Das DPP-System von OYSI ist auf Zwischenprodukte wie Stahl und Aluminium ausgelegt: Materialdaten, Substanzinformationen (REACH-konform) und Umweltkennzahlen in einem einzigen, erweiterbaren Datensatz — bereit für den delegierten Akt, wenn er kommt. Kontaktieren Sie uns für eine Erstbewertung Ihrer Datenlücken.

Batterie-Pass: DPP-Pflicht ab 18. Februar 2027

Ab 18. Februar 2027 ist der Battery Passport Pflicht für alle Elektrofahrzeug- und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh, die auf dem EU-Markt platziert werden. Es ist das erste...

Ab 18. Februar 2027 ist der Battery Passport Pflicht für alle Elektrofahrzeug- und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh, die auf dem EU-Markt platziert werden. Es ist das erste produktspezifische DPP-Format mit einem festen gesetzlichen Stichtag – unabhängig davon, wie weit andere ESPR-Durchführungsakte fortgeschritten sind.

Was der Batterie-Pass enthalten muss

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 definiert den Passinhalt: Materialzusammensetzung mit geografischer Herkunft kritischer Rohstoffe, CO₂-Fußabdruck aufgeteilt nach Lebenszyklusphase, Rezyklat-Anteile und State-of-Health-Metriken. Der Zugang erfolgt per QR-Code. GS1 Digital Link mit GTIN ist als Identifikationsstandard unter ESPR explizit anerkannt. Das CIRPASS-2-Konsortium hat mit der EU-DPP-Core-Ontologie (März 2025) den Interoperabilitätsrahmen festgelegt.

Zwei behördliche Meilensteine noch offen

Bis 26. Juli 2026 sollen die Due-Diligence-Leitlinien für Batterielieferketten veröffentlicht werden – die Frist wurde bereits um ein Jahr verschoben. Bis 18. August 2026 muss die Kommission einen Durchführungsrechtsakt verabschieden. Erst danach sind alle technischen Anforderungen vollständig spezifiziert. Für Hersteller bedeutet das: Die effektive Implementierungszeit schrumpft auf unter sechs Monate.

Am 20. April 2026 gründeten DIN und DKE das ISO/IEC Joint Technical Committee 5 für Digital Product Passports. Erste internationale Normen werden frühestens ab 2028 erwartet – also nach dem Batterie-Pass-Stichtag. Auf diese Normen zu warten ist keine Option.

Relevanz für die Chemiebranche

Batterieelektrolyte, Kathoden- und Anodenmaterialien sowie Kühlmittel, die als Gefahrstoffe unter CLP eingestuft sind, müssen im Pass als Substances of Concern deklariert werden. Wer bereits REACH-konforme SDSs pflegt, hat die Basisdaten – die Herausforderung liegt in der maschinenlesbaren Strukturierung und der Lieferkettentransparenz auf Rohstoffebene. Die 18-monatige Übergangsfrist, die für andere ESPR-Produktgruppen nach Verabschiedung eines Durchführungsakts gilt, greift hier nicht: Der 18. Februar 2027 steht fest.

ESPR-Fahrplan 2026–2030: Wer wann DPP-pflichtig wird

Die EU-Kommission hat im April 2025 den ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht. Er legt fest, für welche Produktgruppen der Digitale Produktpass (DPP) wann verpflichtend wird. Für...

Die EU-Kommission hat im April 2025 den ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht. Er legt fest, für welche Produktgruppen der Digitale Produktpass (DPP) wann verpflichtend wird. Für Compliance-Verantwortliche in der Chemieindustrie gibt es dabei eine relevante Besonderheit: Chemikalien, Detergentien, Farben und Schmierstoffe stehen nicht im ersten Arbeitsplan.

Das bedeutet nicht, dass Chemieunternehmen nichts tun müssen — es bedeutet, dass der Zeitplan noch nicht feststeht. Wer Produkte in regulierten Sektoren beliefert, ist indirekt bereits betroffen.

Der Fahrplan im Überblick

  • 2026 (indikativ): Delegierter Rechtsakt für Eisen & Stahl — erster Sektor mit DPP-Pflicht unter ESPR
  • Februar 2027: Batterie-DPP verpflichtend (Verordnung EU 2023/1542) — für EV-, Industrie- und Leichttransportbatterien > 2 kWh. Dieser Termin gilt als verbindlich.
  • 2027 (indikativ): Textilien/Bekleidung, Reifen, Aluminium
  • 2028 (indikativ): Möbel
  • 2029 (indikativ): Matratzen

Sobald ein delegierter Rechtsakt für eine Produktgruppe in Kraft tritt, gilt: 18 Monate Übergangsfrist, danach dürfen nur noch konforme Produkte mit gültigem DPP in Verkehr gebracht werden. Die 18 Monate beginnen nicht mit dem Arbeitsplan, sondern mit dem Inkrafttreten des jeweiligen produktspezifischen Rechtsakts.

Was das für Chemielieferanten bedeutet

Chemikalien fehlen im ersten Arbeitsplan aus einem nachvollziehbaren Grund: regulatorische Überschneidungen mit REACH, CLP und anderen Chemikalienvorschriften machen die Datenarchitektur komplex. Die EU-Kommission hat diese Produktgruppen für eine spätere Phase oder den Mid-Term-Review (ca. 2028) zurückgestellt.

Wer jedoch Lösemittel, Additive oder Beschichtungsrohstoffe an Stahl-, Textil- oder Reifenhersteller liefert, bekommt die DPP-Anforderungen dieser Abnehmer bereits ab 2026/2027 indirekt zu spüren: Kunden werden Stoff- und Umweltdaten in strukturierter, maschinenlesbarer Form einfordern — unabhängig davon, ob der Chemielieferant selbst DPP-pflichtig ist.

Konkrete Anforderungen an DPP-Service-Provider (Dateninteroperabilität, Zugriffsrechteverwaltung, Serialisierung) werden durch einen separaten delegierten Rechtsakt der Kommission geregelt, der sich aktuell in Erarbeitung befindet.

Primärquelle: ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 der EU-Kommission (April 2025); Verordnung (EU) 2024/1781; Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

n-Hexan neu SVHC: REACH-Meldefrist 4. Aug. 2026

n-Hexan (CAS 110-54-3) ist seit dem 4. Februar 2026 offiziell ein SVHC — ein Stoff von sehr hohem Besorgnispotenzial. Die ECHA hat ihn zusammen mit BPAF...

n-Hexan (CAS 110-54-3) ist seit dem 4. Februar 2026 offiziell ein SVHC — ein Stoff von sehr hohem Besorgnispotenzial. Die ECHA hat ihn zusammen mit BPAF (4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol) in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste umfasst damit 253 Einträge.

Was n-Hexan besonders macht: Es ist das erste SVHC, das über den Weg der Neurotoxizität als ELOC (Equivalent Level of Concern) eingestuft wurde — bisher führten klassischerweise CMR-Eigenschaften (Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität) zur Listung nach Artikel 57. Das signalisiert, dass die ECHA ihr SVHC-Netz künftig breiter zieht.

Konkrete Pflichten — nach Verwendungstyp

Erzeugnishersteller und -importeure müssen prüfen, ob n-Hexan in ihren Produkten über 0,1 % (w/w) vorliegt und ob die Gesamtmenge 1 Tonne/Jahr übersteigt. Wenn ja, gilt die Notifikationspflicht nach REACH Art. 7(2) mit Frist 4. August 2026 — genau sechs Monate nach Aufnahme in die Kandidatenliste.

Lieferanten von Stoffen und Gemischen sind verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt zu aktualisieren und Kunden unverzüglich über das Vorhandensein des SVHC zu informieren. Verbraucher haben ein Auskunftsrecht; Antwortfrist: 45 Tage nach Anfrage (REACH Art. 33).

SCIP-Meldung (Abfallrahmenrichtlinie): Wer Erzeugnisse mit n-Hexan > 0,1 % in Verkehr bringt, muss diese in der ECHA-SCIP-Datenbank notifizieren. Die Daten werden dort öffentlich zugänglich gemacht.

Typische Verwendungen mit Relevanz

  • Lösemittel in Beschichtungen, Klebstoffen und Druckfarben
  • Extraktionsmittel in der Lebensmittelproduktion (Speiseölextraktion)
  • Reinigungsagenz in der Elektronikindustrie und Metallbearbeitung
  • Polymerverarbeitung und Formulierungsprozesse

n-Hexan ist in zahlreichen Handelsprodukten und Gemischen enthalten — oft ohne dass Compliance-Teams die aktuelle Kandidatenliste gegen ihre Rezepturen abgeglichen haben. Wer jetzt handelt, schafft Spielraum vor der August-Frist. Wer wartet, riskiert eine SCIP-Lücke und fehlende SDB-Aktualisierung gleichzeitig.

Primärquelle: ECHA Pressemitteilung ECHA/NR/26/06, 4. Februar 2026.

DPP und Kreislaufwirtschaft: Rohstoffkrise als Treiber

Der Ifo-Geschäftsklimaindex für die chemische Industrie ist im Mai 2026 auf den niedrigsten Stand seit fast drei Jahren gefallen. Gestörte Lieferketten — ausgelöst durch Handelskonflikte und die...

Der Ifo-Geschäftsklimaindex für die chemische Industrie ist im Mai 2026 auf den niedrigsten Stand seit fast drei Jahren gefallen. Gestörte Lieferketten — ausgelöst durch Handelskonflikte und die anhaltende Krise am Persischen Golf — treiben kurzfristig Auftragsvolumen, aber die mittelfristigen Erwartungen brechen deutlich ein. Die Schlussfolgerung ist nüchtern: Unternehmen, die Rohstoffe effizienter nutzen und im Kreislauf führen, haben einen strukturellen Vorteil.

Genau hier setzt der Digitale Produktpass (DPP) an. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, EU 2024/1781) schreibt vor, dass Produkte ihre Materialzusammensetzung, Demontage-Informationen und Recyclingfähigkeit maschinenlesbar dokumentieren müssen. Das ist keine abstrakte Compliance-Pflicht — das ist Infrastruktur für funktionierende Kreislaufwirtschaft.

Warum Recycling ohne Materialdaten scheitert

Ohne verlässliche Substanzdaten scheitert Recycling an der ersten Hürde. Wer nicht weiß, welche Additive, Beschichtungen oder Verbundmaterialien ein Produkt enthält, kann es nicht wirtschaftlich aufbereiten. Der DPP schließt diese Datenlücke: Ein Kunststoffbauteil, dessen chemische Zusammensetzung im Produktpass hinterlegt ist, kann gezielt sortiert und eingeschmolzen werden — ohne aufwändige Laboranalyse vor Ort.

Für die chemische Industrie bedeutet das: Die Datenpflege beginnt nicht erst beim Produktpass-Rollout, sondern jetzt. Substanzen, Gemische und Materialdaten müssen strukturiert und REACH-konform vorliegen, damit der DPP ohne Doppelaufwand befüllt werden kann.

Zeitplan: Wer muss wann liefern?

Die ESPR-Delegierten Rechtsakte werden produktkategoriespezifisch verabschiedet. Für Batterien gilt der Produktpass ab 2027. Für Stahl- und Aluminiumprodukte laufen die Vorarbeiten, Textilien und Elektronik folgen in weiteren Stufen bis 2030. Unternehmen, die ihre Materialdaten jetzt strukturieren, vermeiden den Firefighting-Modus, wenn die Fristen konkret werden.

Das OYSI-DPP-System aggregiert REACH-konforme Substanzdaten und bereitet sie für den Produktpass-Export vor — damit Hersteller die gleiche Datenarbeit nicht zweimal leisten müssen.

REACH: DMAC und NEP ab Dezember 2026 beschränkt

Die EU-Verordnung 2025/1090 ergänzt den REACH-Anhang XVII um zwei neue Einträge: Eintrag 80 für N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und Eintrag 81 für 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP). Ab 23. Dezember 2026...

Die EU-Verordnung 2025/1090 ergänzt den REACH-Anhang XVII um zwei neue Einträge: Eintrag 80 für N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und Eintrag 81 für 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP). Ab 23. Dezember 2026 dürfen beide Stoffe nur noch unter bestimmten Bedingungen hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Die Verordnung ist formal am 23. Juni 2025 in Kraft getreten — die 18-monatige Übergangszeit läuft Ende 2026 ab.

DMAC und NEP werden industriell als Lösungsmittel bei der Formulierung von Gemischen eingesetzt, unter anderem in der Kunststoffverarbeitung, Textilproduktion, Beschichtungsindustrie und bei der Herstellung von Pharmazeutika. Beide Stoffe stehen wegen ihrer Reproduktionstoxizität unter regulatorischem Druck.

Was schreiben die neuen Einträge vor?

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen ab Dezember 2026 spezifische Arbeitsschutz-Vorkehrungen nachweisen und die neu festgelegten DNEL-Werte (derived-no-effect level) einhalten. Ohne diesen Nachweis ist das Inverkehrbringen beider Stoffe untersagt. Die Pflicht trifft professionelle und industrielle Verwendungen — Verbraucherprodukte sind gesondert geregelt.

Handlungsbedarf bis Q3 2026

  • Prüfen, ob DMAC oder NEP in eigenen Produkten oder Rohstoffen enthalten sind
  • Expositionsszenarien im Sicherheitsdatenblatt aktualisieren und DNEL-Werte einarbeiten
  • SDB spätestens bis Q4 2026 anpassen und Lieferkette informieren
  • Lieferanten nach Compliance-Status und vorliegenden Expositionsszenarien befragen

Wer auf Kundenseite DMAC oder NEP in formulierten Gemischen verwendet, ist auf aktualisierte Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten angewiesen. Mit dem OYSI DPP-System lassen sich Expositionsszenarien je Produkt hinterlegen und bei Änderungen gezielt aktualisieren — ohne jedes SDB von Grund auf neu zu erstellen.

EU Battery Passport: Pflicht ab 18. Februar 2027

Ab 18. Februar 2027 sind digitale Battery Passports für alle Elektrofahrzeug- und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh Pflicht auf dem EU-Markt. Die Anforderung gilt für alle...

Ab 18. Februar 2027 sind digitale Battery Passports für alle Elektrofahrzeug- und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh Pflicht auf dem EU-Markt. Die Anforderung gilt für alle Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden — unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden. Grundlage ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

EU-DPP-Zentralregister: Start Juli 2026

Die EU-Kommission baut bis Juli 2026 ein zentrales DPP-Registry auf — das ist der erste konkrete Infrastruktur-Meilenstein des Digital Product Passport-Systems unter der ESPR (Verordnung (EU)...

Die EU-Kommission baut bis Juli 2026 ein zentrales DPP-Registry auf — das ist der erste konkrete Infrastruktur-Meilenstein des Digital Product Passport-Systems unter der ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781). Parallel dazu ist ein öffentlich zugängliches Portal geplant, über das Marktüberwachungsbehörden und Nutzer Produktdaten einsehen und vergleichen können.

Was das Registry leistet

Das zentrale Registry dient der Durchsetzung und Datenverfügbarkeit. Behörden können Compliance-Daten automatisch verifizieren; Marktüberwachung wird dadurch systematischer. Hersteller, Importeure und Händler bleiben für die Pflege ihrer DPPs selbst verantwortlich — entweder direkt oder über autorisierte DPP-Service-Provider. Das Registry ist die Backup-Infrastruktur, die Datenzugang auch nach Insolvenz oder Betriebseinstellung eines Wirtschaftsakteurs sicherstellt.

Als technischer Standard für die Identifikation ist GS1 Digital Link mit GTIN explizit unter ESPR anerkannt. Das EU DPP Core Ontology, geliefert durch das CIRPASS-2-Projekt im März 2025, ist derzeit die maßgebliche Interoperabilitätsreferenz für Piloten in Textilien, Elektronik, Reifen und Bau.

Zeitplan: Was wann kommt

  • Juli 2026: Zentrales DPP-Registry der EU-Kommission geht live
  • 18. Februar 2027: Batterie-Pass wird Pflicht — erster produktspezifischer DPP unter Battery Regulation (EU) 2023/1542, für EV-Batterien und Industriebatterien > 2 kWh
  • 2027 (indikativ): Delegierte Rechtsakte für Textilien und Aluminium erwartet
  • 2028 (indikativ): Delegierte Rechtsakte für Möbel und Reifen in Vorbereitung

Eisen und Stahl sind im ESPR Working Plan 2025–2030 (verabschiedet 16. April 2025) als erste Produktgruppe mit Delegiertem Rechtsakt für 2026 vorgesehen. Das ISO/IEC Joint Technical Committee 5 zu Digital Product Passports — angekündigt durch DIN/DKE am 20. April 2026 — wird die internationale Standardisierungsarbeit bündeln; substantielle Deliverables sind ab 2028 zu erwarten.

Vorbereitung jetzt, nicht 2027

Das Registry setzt voraus, dass Hersteller strukturierte, maschinenlesbare Daten liefern können. Unternehmen, die 2026 mit einem Datenaudit beginnen — Materialzusammensetzung, Herkunft, Carbon Footprint, Recyclinginformationen — verschaffen sich einen messbaren Zeitvorteil. Die universellen DPP-Datenfelder sind produktkategorie-übergreifend stabil; produktspezifische Felder kommen mit dem jeweiligen Delegierten Rechtsakt dazu.

OYSI GmbH unterstützt Unternehmen beim Aufbau DPP-konformer Datenstrukturen und der Integration in bestehende REACH- und Sicherheitsdatenblatt-Prozesse.

CLP 22. ATP: Neue Einstufungen seit 1. Mai 2026

Seit dem 1. Mai 2026 ist die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (22. ATP) zur CLP-Verordnung verbindlich — auch für Gemische. Wer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten noch nicht...

Seit dem 1. Mai 2026 ist die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (22. ATP) zur CLP-Verordnung verbindlich — auch für Gemische. Wer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten noch nicht angepasst hat, ist ab sofort nicht mehr konform. Für neue Chargen bereits bestehender Produkte gilt keine Ausnahme.

Was sich konkret ändert

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 ändert Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in drei Bereichen: 27 neue harmonisierte Einstufungen kommen hinzu, 16 bestehende Einträge werden verschärft oder präzisiert, 7 Einträge entfallen. Neu aufgenommen sind unter anderem Distickstoffoxid, Bariumchromat und Triphenylphosphat.

Parallel dazu gelten seit Mai 2025 für Stoffe — und nun auch für Gemische — drei neue, rein europäische Gefahrenklassen: Endokrine Disruptoren (ED), PBT/vPvB-Stoffe sowie PMT/vPvM-Stoffe. Die Kennzeichnung erfolgt über neue EUH-Sätze, beispielsweise EUH380 für „Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen". Neue Piktogramme gibt es nicht.

Handlungspflichten jetzt

Der 1. Mai 2026 gilt ohne Übergangsfrist für alle neu in Verkehr gebrachten Gemische. Altbestände auf dem Markt haben eine Frist bis 1. Mai 2028. Das bedeutet: Laufende Produktion muss sofort konform sein, Lagerware kann noch abverkauft werden.

Priorität hat der systematische Abgleich des eigenen Portfolios mit dem aktualisierten Anhang VI. Wer Stoffe der neuen KMR-Einstufung einsetzt, muss zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV prüfen und gegebenenfalls ein Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 führen. Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Gefahrenhinweise müssen entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert werden.

Die ECHA stellt inoffizielle Excel-Tabellen des aktualisierten Anhangs VI bereit. Verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der EU veröffentlichte Fassung der Verordnung.

Was OYSI für Sie tut

OYSI GmbH prüft Ihr Stoffportfolio gegen die 22. ATP und aktualisiert betroffene Sicherheitsdatenblätter regelkonform. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie wissen möchten, welche Ihrer Produkte neu eingestuft sind.

regulatorik update

CLP 22. ATP: 50 Stoffe, Frist 1. Mai 2026

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt — ist seit dem 20. Oktober 2024 in Kraft. Verbindlich wird sie ab dem 1. Mai 2026....

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt — ist seit dem 20. Oktober 2024 in Kraft. Verbindlich wird sie ab dem 1. Mai 2026. Bis dahin müssen Lieferanten Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter für alle betroffenen Stoffe und Gemische angepasst haben.

Was ändert sich konkret?

Die 22. ATP betrifft insgesamt 50 Einträge in Tabelle 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung: 27 neue harmonisierte Einstufungen, 16 geänderte Einträge und die Streichung von 7 Einträgen. Zu den geänderten Stoffen zählen Formaldehyd, Ameisensäure, Glyphosat, Peressigsäure und bestimmte Borverbindungen. n-Hexan erhält eine auf STOT RE 1 (spezifische Organtoxizität bei wiederholter Aufnahme, Kategorie 1) verschärfte Einstufung. Neu in Anhang VI aufgenommen wurden unter anderem Silber (in verschiedenen Partikelformen), Kupfer (spezifische Oberfläche > 0,67 mm²/mg), 1H-Benzotriazol und Hexylsalicylat.

Ab dem 1. Mai 2026 dürfen Stoffe und Gemische nur noch gemäß den aktualisierten Einstufungen in Verkehr gebracht werden. Eine freiwillige Vorausumsetzung ist bereits jetzt zulässig. Bestände, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach der Abverkaufsfrist weiter veräußert werden — die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter müssen aber ab sofort korrekt sein.

Handlungsbedarf jetzt

Lieferanten mit Stoffen oder Gemischen, die betroffene Substanzen enthalten, müssen ihre SDS und Etiketten überprüfen und anpassen. Für Formulierungen mit n-Hexan, Formaldehyd oder anderen geänderten Einträgen sind insbesondere die H-Sätze, Piktogramme und Abschnitt 11 (Toxikologische Angaben) des Sicherheitsdatenblatts zu prüfen. Da n-Hexan von STOT RE 2 auf STOT RE 1 hochgestuft wird, verschieben sich für Gemische die Konzentrationsgrenzwerte für die Einstufungspflicht.

Parallel läuft bereits die 23. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222, in Kraft seit 20. Juni 2025), die ab dem 1. Februar 2027 verbindlich wird. ATP-Compliance ist kein Einmal-Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess.

SVHC-Kandidatenliste: n-Hexan und BPAF neu gelistet

Am 4. Februar 2026 hat ECHA zwei weitere Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste zählt jetzt 253 Einträge — das 36. Update seit 2008. n-Hexan (EC 203-777-6 / CAS 110-54-3)...

Am 4. Februar 2026 hat ECHA zwei weitere Stoffe in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste zählt jetzt 253 Einträge — das 36. Update seit 2008.

n-Hexan (EC 203-777-6 / CAS 110-54-3)

Aufnahmegrund: spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition — Artikel 57(f) REACH, Equivalent Level of Concern (ELOC) für Neurotoxizität. Das ist ein Präzedenzfall: n-Hexan ist der erste Stoff, der über ELOC-Neurotoxizität in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, nicht über die klassischen CMR-Kriterien. Der Mitgliedstaatenausschuss hatte sich im Dezember 2025 einstimmig für die Identifizierung als SVHC ausgesprochen.

Typische Verwendungen: Klebstoffe und Dichtstoffe, Lacke und Beschichtungen, Reinigungsmittel, Polymerverarbeitung.

BPAF und Salze

4,4'-[2,2,2-Trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethyliden]diphenol — Aufnahmegrund: Reproduktionstoxizität nach Artikel 57(c) REACH. BPAF deckt als Stoffgruppe 9 Einzelsubstanzen ab. Typische Verwendungen: Hochleistungspolymere, Gummiprodukte, Fluorelastomere.

Nicht aufgenommen wurde Bisphenol F (BPF) — der Identifikationsvorschlag wurde vor der MSC-Sitzung zurückgezogen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Fristen und Pflichten

Die Kundeninformation bei mehr als 0,1 % w/w in Erzeugnissen (REACH Art. 33) gilt sofort, ebenso das SDS-Update für Stoffe und Gemische (Art. 31) und die SCIP-Datenbank-Meldung. Für die Artikel-Notifizierung nach REACH Art. 7(2) — bei mehr als 0,1 % w/w und über 1 Tonne pro Jahr — läuft die Frist bis zum 4. August 2026.

Besonders bei n-Hexan entsteht doppelter Handlungsbedarf: Das Lösemittel ist breit im Einsatz in der Klebstoff-, Beschichtungs- und Lebensmittelindustrie. Die SVHC-Listung bringt Informationspflichten nach Art. 33 und eine Notifizierungspflicht bis August 2026. Gleichzeitig ist n-Hexan im aktualisierten CLP-Anhang VI der 22. ATP gelistet — ab 1. Mai 2026 müssen SDS und Etiketten die neue Einstufung widerspiegeln. Zwei parallele Compliance-Baustellen mit unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichen Regelwerken.

Resorcinol ist weiterhin im Status Pending in der ECHA-Intentions-Registry gelistet. Eine Aufnahme in die Kandidatenliste bleibt möglich.

Primärquelle: ECHA Pressemitteilung ECHA/NR/26/06, 4. Februar 2026; ECHA Kandidatenliste (echa.europa.eu/candidate-list-table)

CLP 22. ATP: Frist 1. Mai 2026 — keine Übergangsfrist

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung — wird am 1. Mai 2026 verbindlich. Keine Übergangsfrist für die inhaltlichen...

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 — die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung — wird am 1. Mai 2026 verbindlich. Keine Übergangsfrist für die inhaltlichen Änderungen, kein Aufschub.

Was sich ändert

Der aktualisierte Anhang VI (Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) umfasst insgesamt 50 betroffene Einträge: 27 neu hinzugefügte harmonisierte Einstufungen, 16 geänderte Einstufungen bestehender Einträge und 7 gestrichene Einträge, die durch spezifischere ersetzt wurden.

Unter den geänderten Einstufungen finden sich prominente Stoffe wie Formaldehyd, Ameisensäure, n-Hexan und Glyphosat. Neu aufgenommen wurden unter anderem Silber (mit dreifacher Einstufung nach Partikelgröße), Kupfer (ebenfalls partikelgrößenabhängig), 1H-Benzotriazol und Hexylsalicylat.

Parallel dazu greift ab 1. Mai 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 für neu formulierte Gemische. Sie führt neue Gefahrenklassen ein — darunter endokrine Disruptoren (ED) sowie persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT/vPvB, PMT/vPvM).

Ein häufiges Missverständnis

Die Verschiebung von Etiketten-Formatvorgaben bis 2028 (Neufassung CLP, Verordnung (EU) 2024/2865) betrifft rein formale Aspekte — nicht die inhaltlichen Gefahreneinstufungen der 22. ATP. Wer ab 1. Mai Produkte mit betroffenen Stoffen vermarktet und die neuen Piktogramme, H- und P-Sätze nicht ausweist, riskiert Lieferstopps, Bußgelder und nicht verkehrsfähige Ware im Lager.

Was jetzt zu tun ist

  • Portfolio-Abgleich mit dem aktualisierten Anhang VI — welche Stoffe und Gemische sind betroffen?
  • Sicherheitsdatenblätter aktualisieren: Abschnitt 2 (Einstufung), Abschnitt 9, 12 und 15 entsprechend anpassen.
  • Etiketten prüfen — Piktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätze für betroffene Produkte.
  • Lagerklassen prüfen — neue Einstufungen können Lagerklassenzuordnungen nach TRGS 510 verschieben.
  • Aktualisierte SDS an gewerbliche Kunden weitergeben.

Die 23. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222) ist bereits veröffentlicht und tritt am 10. Juli 2026 in Kraft, Anwendungspflicht ab 1. Februar 2027. Sie betrifft 32 Einträge — darunter Distickstoffoxid, Ozon, Bariumchromat und Triphenylphosphat.

Primärquelle: BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk, Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 (EUR-Lex OJ:L_202402564)

Digital Product Passport als Instrument für Risiko- und Haftungsmanagement

Der Digital Product Passport wird oft als Transparenz- oder Nachhaltigkeitstool diskutiert. Für Chemieunternehmen ist er vor allem eines: ein Instrument zur Risikosteuerung. Fehlerhafte...

Der Digital Product Passport wird oft als Transparenz- oder Nachhaltigkeitstool diskutiert. Für Chemieunternehmen ist er vor allem eines: ein Instrument zur Risikosteuerung.

Fehlerhafte Einstufungen, veraltete Sicherheitsdaten oder unklare Chargenzuordnungen führen im Ernstfall zu Rückrufen, Haftungsfragen oder Konflikten mit Behörden. Strukturierte Produktdaten ermöglichen dagegen:

gezielte Rückverfolgbarkeit

saubere Verantwortlichkeiten

schnelle Reaktion bei Abweichungen

Der wirtschaftliche Nutzen liegt nicht im DPP selbst, sondern in der beherrschbaren Komplexität, die er schafft.

OYSI-Einordnung: Transparenz ist kein Selbstzweck – sie schützt Unternehmen operativ und rechtlich.

CLP, REACH und Sicherheitsdatenblätter – warum PDF-Compliance an ihre Grenzen stößt

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind das Rückgrat der chemischen Compliance. In der Praxis bleiben sie jedoch häufig statisch, obwohl sich Einstufungen, Grenzwerte oder regulatorische Vorgaben...

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind das Rückgrat der chemischen Compliance. In der Praxis bleiben sie jedoch häufig statisch, obwohl sich Einstufungen, Grenzwerte oder regulatorische Vorgaben regelmäßig ändern.

Mit jeder neuen ATP zur CLP-Verordnung wächst der Abstand zwischen formaler und tatsächlicher Compliance. PDFs lassen sich schwer versionieren, schlecht rückverfolgen und kaum systematisch mit Chargen, Kunden oder Lieferketten verknüpfen.

Die Zukunft der Compliance liegt daher in datenbasierten Strukturen:

eindeutige Produkt-IDs

klare Versionshistorien

Verknüpfung von SDS, Etikettierung und Lieferung

OYSI-Einordnung: Wer Compliance digital strukturiert, reduziert Haftungsrisiken und behält die Kontrolle über Änderungen.

Digital Product Passport (DPP) – aktueller Stand und Einordnung für die Chemiebranche

Der Digital Product Passport (DPP) ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und soll mittelfristig strukturierte Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette verfügbar machen. Für die...

Der Digital Product Passport (DPP) ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und soll mittelfristig strukturierte Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette verfügbar machen. Für die Chemiebranche ist wichtig: Der DPP ist aktuell noch keine unmittelbare Pflicht, wird aber schrittweise Realität.

Bereits heute verlangen bestehende Regelwerke wie REACH und CLP konsistente, aktuelle und nachvollziehbare Produktdaten. Der DPP setzt genau hier an, indem er diese Informationen nicht mehr als statische Dokumente, sondern als strukturierte, versionierbare Daten denkt.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Produkt-, Chargen- und Sicherheitsdaten bereits heute sauber strukturiert, schafft die Grundlage für künftige DPP-Anforderungen – ohne operative Hektik.

OYSI-Einordnung: DPP ist kein neues Compliance-Regime, sondern eine logische Weiterentwicklung bestehender Pflichten.