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Sicherheitsdatenblatt (SDS): Aufbau & Pflichten 2026

Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts nach REACH Anhang II — verständlich erklärt

Olivier Höfer, Geschäftsführer, OYSI GmbH

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS — Safety Data Sheet) ist das zentrale Dokument für die sichere Handhabung von chemischen Stoffen und Gemischen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31, und muss dem Abnehmer spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Das SDS richtet sich in erster Linie an berufliche Verwender — Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die mit Chemikalien umgehen. Es enthält alle Informationen, die für den sicheren Umgang, die Lagerung, den Transport und die Entsorgung eines chemischen Produkts erforderlich sind.

In Deutschland wird das Sicherheitsdatenblatt umgangssprachlich oft als MSDS (Material Safety Data Sheet) bezeichnet — dieser Begriff stammt aus dem US-amerikanischen Sprachraum und ist im europäischen Kontext durch SDS abgelöst worden.

Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts

Der Aufbau eines SDS ist durch REACH Anhang II (Verordnung (EU) 2020/878) strikt vorgegeben. Jedes Sicherheitsdatenblatt muss exakt diese 16 Abschnitte in der festgelegten Reihenfolge enthalten:

Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs/Gemischs und des Unternehmens

Produktidentifikator, relevante identifizierte Verwendungen, Angaben zum Lieferanten und Notrufnummer. Hier findet sich auch der UFI-Code (Unique Formula Identifier) für die Giftnotrufzentrale.

Abschnitt 2: Mögliche Gefahren

Einstufung nach CLP-Verordnung, GHS-Piktogramme, Signalwort, H-Sätze und P-Sätze. Dieser Abschnitt enthält die vollständige Kennzeichnung gemäß GHS.

Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

Chemische Identität, CAS-Nummer, EG-Nummer, REACH-Registrierungsnummer. Bei Gemischen: Angabe aller gefährlichen Bestandteile mit Konzentrationen.

Abschnitte 4–8: Handhabung und Schutzmaßnahmen

  • Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen — nach Expositionsweg (Einatmen, Hautkontakt, Augenkontakt, Verschlucken)
  • Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung — geeignete Löschmittel, besondere Gefahren
  • Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung — Umweltschutzmaßnahmen, Reinigungsverfahren
  • Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung — sichere Handhabungspraktiken, Lagerbedingungen, Zusammenlagerungsverbote
  • Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition — Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW/OEL), persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Abschnitte 9–11: Eigenschaften und Toxikologie

  • Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften — Siedepunkt, Flammpunkt, pH-Wert, Dampfdruck etc.
  • Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität — zu vermeidende Bedingungen, unverträgliche Materialien
  • Abschnitt 11: Toxikologische Angaben — akute Toxizität (LD50/LC50), Reizwirkung, Sensibilisierung, CMR-Eigenschaften

Abschnitte 12–16: Umwelt, Entsorgung, Transport, Vorschriften

  • Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben — Ökotoxizität, Abbaubarkeit, Bioakkumulation
  • Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung — Abfallschlüsselnummer, Entsorgungsverfahren
  • Abschnitt 14: Angaben zum Transport — UN-Nummer, ADR/IMDG/IATA-Klasse, Verpackungsgruppe
  • Abschnitt 15: Rechtsvorschriften — Seveso III, Wassergefährdungsklasse (WGK), Beschäftigungsbeschränkungen
  • Abschnitt 16: Sonstige Angaben — Änderungshistorie, Abkürzungsverzeichnis, Schulungshinweise

SDS vs. Digitaler Produktpass

Das Sicherheitsdatenblatt und der Digitale Produktpass (DPP) sind keine Konkurrenten, sondern ergänzen sich:

MerkmalSDSDPP
RechtsgrundlageREACH Art. 31ESPR 2024/1781
FormatPDF (statisch)Digital (dynamisch)
ZielgruppeBerufliche VerwenderAlle Stakeholder
AktualisierungBei Änderungen manuellAutomatisch, in Echtzeit
ZugangPer E-Mail/DownloadQR-Code auf dem Produkt

Im OYSI Digital Product Passport ist das SDS als Download integriert — so haben Kunden über einen einzigen QR-Code Zugang zu allen Produktdaten und dem vollständigen Sicherheitsdatenblatt.

Wie liest man ein Sicherheitsdatenblatt richtig?

Für den alltäglichen Umgang mit Chemikalien sind besonders diese Abschnitte relevant:

  1. Abschnitt 2 zuerst: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Gefahren (Piktogramme, H-Sätze)
  2. Abschnitt 4 kennen: Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Notfall sofort abrufbar sein
  3. Abschnitt 7 beachten: Korrekte Lagerung und Handhabung verhindern Unfälle
  4. Abschnitt 8 umsetzen: Die vorgeschriebene Schutzausrüstung muss getragen werden
  5. Abschnitt 13 für die Entsorgung: Chemikalien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden

OYSI SDS-Management

Über die OYSI DPP-Plattform stehen aktuelle Sicherheitsdatenblätter für alle OYSI-Produkte zum Download bereit:

  • Mehrsprachig: SDS in Deutsch, Englisch und Französisch
  • Immer aktuell: Automatische Benachrichtigung bei Aktualisierungen
  • Direkt verlinkt: Jeder Digitale Produktpass enthält den direkten Download-Link
  • CDN-gehostet: Schneller Zugriff über cdn.oysi.tech/sds/
  • Archivierung: Ältere Versionen bleiben verfügbar für Compliance-Nachweise
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Olivier Höfer

Geschäftsführer, OYSI GmbH

OYSI GmbH

Häufige Fragen

Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt Pflicht?

Ein SDS ist gemäß REACH Artikel 31 Pflicht, sobald ein Stoff oder Gemisch als gefährlich eingestuft ist, als PBT/vPvB gilt oder in der SVHC-Kandidatenliste steht. Auch für bestimmte nicht eingestufte Gemische mit gefährlichen Bestandteilen (>1 %) muss auf Anfrage ein SDS bereitgestellt werden.

Für welche Produkte ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?

Für alle Stoffe und Gemische, die nach CLP als gefährlich klassifiziert sind — physikalische, Gesundheits- oder Umweltgefahren. Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Lösemittel, Farben, Klebstoffe, Desinfektionsmittel und die meisten Industriechemikalien benötigen ein SDS. Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel sind ausgenommen.

Wer darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen?

Das SDS muss von einer sachkundigen Person (Sachkundenachweis nach REACH Art. 31 Abs. 10) erstellt werden — typischerweise ein Chemiker oder Sicherheitsingenieur mit entsprechender Ausbildung. Lieferanten, Importeure und Hersteller sind gesetzlich dafür verantwortlich.

Wie lange müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahrt werden?

Der Abnehmer muss alle erhaltenen SDS mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung oder Verwendung aufbewahren (REACH Art. 36). Arbeitgeber müssen SDS für Mitarbeiter jederzeit zugänglich machen. Im Digitalen Produktpass werden alle Versionen automatisch archiviert.

Welche Vorschriften gelten für das Sicherheitsdatenblatt?

Die Hauptvorschrift ist REACH Anhang II in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878, gültig seit 1. Januar 2023. Ergänzend gelten CLP (Einstufung), Seveso III (Störfall), TRGS 510 (Lagerung) und ADR (Transport). Das SDS muss in der Amtssprache des Abnehmerlandes vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen SDS und MSDS?

SDS (Safety Data Sheet) ist der aktuelle EU-Begriff nach REACH/CLP mit 16 Pflichtabschnitten. MSDS (Material Safety Data Sheet) ist der ältere US-Begriff (OSHA HazCom) mit abweichendem Aufbau. In der EU ist seit 2015 ausschließlich das SDS nach REACH Anhang II zulässig.

Wie oft muss ein SDS aktualisiert werden?

Ein SDS muss unverzüglich aktualisiert werden bei: neuen gefahrenrelevanten Informationen, neuen Zulassungen/Beschränkungen, Änderungen der Einstufung. Die aktualisierte Fassung muss allen Abnehmern der letzten 12 Monate kostenlos bereitgestellt werden. Im DPP erfolgt die Verteilung automatisch via QR-Code.

Muss das SDS in deutscher Sprache sein?

Ja. Wird ein Produkt in Deutschland in Verkehr gebracht, muss das SDS in deutscher Sprache vorliegen (REACH Art. 31 Abs. 5). Für Lieferungen in andere EU-Länder gilt jeweils die Amtssprache. Der OYSI DPP liefert SDS mehrsprachig (DE, EN, FR) für den grenzüberschreitenden Vertrieb.