Was ist die REACH-Verordnung?
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist das zentrale europäische Chemikalienrecht. Das Akronym steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals — Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft und wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein).
Der Grundgedanke von REACH ist einfach, aber weitreichend: Nicht die Behörde muss die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern der Hersteller oder Importeur muss die Sicherheit nachweisen. Damit kehrt REACH die Beweislast um und legt die Verantwortung für das Risikomanagement auf die Industrie.
Wer muss REACH-Registrierungen vornehmen?
Die Registrierungspflicht betrifft drei Gruppen von Akteuren:
- Hersteller: Unternehmen, die chemische Stoffe in der EU produzieren — ab einer Menge von 1 Tonne pro Jahr und Stoff.
- Importeure: Unternehmen, die Stoffe (als solche oder in Gemischen) aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen — ebenfalls ab 1 Tonne/Jahr.
- Alleinvertreter (Only Representatives): In der EU ansässige Personen oder Unternehmen, die von einem Nicht-EU-Hersteller benannt werden, um dessen Registrierungspflichten zu erfüllen.
Nachgeschaltete Anwender (Downstream Users) wie Formulierer und industrielle Endnutzer müssen keine eigene Registrierung durchführen, haben aber Informationspflichten entlang der Lieferkette — insbesondere zur sicheren Verwendung.
Registrierungsmengen und Datenanforderungen
Je höher die hergestellte oder importierte Menge, desto umfangreicher sind die erforderlichen Daten:
- 1–10 t/Jahr: Grundlegende physikalisch-chemische Daten, Toxikologie (Basis)
- 10–100 t/Jahr: Zusätzlich Sub-chronische Toxizitätsstudien, Ökotoxikologie
- 100–1.000 t/Jahr: Zusätzlich Langzeit-Toxizitätsstudien, Stoffsicherheitsbericht (CSR)
- >1.000 t/Jahr: Vollständiges Dossier mit Langzeit-Tierstudien, erweitertem CSR
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs)
Substances of Very High Concern (SVHCs) sind Stoffe, die besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können. Dazu gehören:
- CMR-Stoffe (Kategorie 1A/1B): Krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- PBT-Stoffe: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
- vPvB-Stoffe: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
- Endokrine Disruptoren: Stoffe mit hormoneller Wirkung (seit REACH-Revision)
SVHCs werden auf die Kandidatenliste der ECHA gesetzt. Unternehmen, die Erzeugnisse mit SVHCs oberhalb von 0,1 Gewichtsprozent in Verkehr bringen, müssen ihre Kunden proaktiv informieren und auf Anfrage von Verbrauchern innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben (Art. 33 REACH).
Aktuell (Stand April 2026) enthält die Kandidatenliste über 240 Einträge. Die ECHA aktualisiert sie in der Regel zweimal jährlich.
Die Zulassungsliste (Anhang XIV)
Aus der Kandidatenliste werden besonders prioritäre Stoffe in den Anhang XIV aufgenommen. Diese Stoffe dürfen nach dem jeweiligen Sunset Date nur noch verwendet werden, wenn eine Zulassung erteilt wurde. Die Zulassung erfordert den Nachweis, dass die Risiken angemessen beherrscht werden oder dass der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt.
REACH und der Digitale Produktpass
Die REACH-Verordnung und der Digitale Produktpass (DPP) ergänzen sich ideal. Während REACH die Datenpflichten für chemische Stoffe definiert, bietet der DPP den digitalen Rahmen, diese Daten transparent und zugänglich zu machen.
Im OYSI Digital Product Passport werden REACH-relevante Informationen direkt integriert:
- REACH-Registrierungsnummer: Nachweis der ordnungsgemäßen Registrierung
- SVHC-Status: Transparente Kennzeichnung, ob besonders besorgniserregende Stoffe enthalten sind
- Sicherheitsdatenblatt: Direkter Download des SDS in allen relevanten Sprachen
- GHS-Einstufung: Automatische Übernahme aller CLP-Daten aus der Substanz-Datenbank
- Lieferketten-Kommunikation: Expositionsszenarien und Verwendungsbedingungen
REACH-Compliance in der Praxis
Für Unternehmen der Chemieindustrie bedeutet REACH-Compliance eine Reihe konkreter Pflichten:
- Vorregistrierung und Registrierung: Fristgerechte Einreichung des technischen Dossiers bei der ECHA
- Informationsweitergabe: Sicherheitsdatenblätter (SDS) gemäß Anhang II erstellen und aktuell halten
- SVHC-Monitoring: Regelmäßige Prüfung der Kandidatenliste auf eigene Stoffe und Zulieferungen
- Beschränkungen beachten: Anhang XVII enthält Verwendungsbeschränkungen und -verbote
- Nachgeschaltete Kommunikation: Information der Kunden über sichere Verwendungsbedingungen
Die OYSI Chemie-Datenbank mit über 3.800 Substanzen unterstützt Unternehmen dabei, REACH-relevante Daten zentral zu verwalten und über den Digitalen Produktpass entlang der gesamten Lieferkette verfügbar zu machen.
OYSI und REACH-Konformität
Als spezialisierter Chemiehändler mit über 30 Jahren Erfahrung unterstützt die OYSI GmbH ihre Kunden umfassend bei der REACH-Konformität:
- Vollständige Registrierungsdaten für alle vertriebenen Stoffe
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter in DE, EN, FR — jederzeit abrufbar über den DPP
- SVHC-Screening bei jeder Aktualisierung der Kandidatenliste
- Automatisierte Compliance-Checks über die DPP-Plattform
Author
Olivier Höfer
Geschäftsführer, OYSI GmbH
OYSI GmbH