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ADR-Gefahrgut: UN-Nummern, Klassen, Verpackung

Alles über den sicheren Straßentransport gefährlicher Güter in Europa

Olivier Höfer, Geschäftsführer, OYSI GmbH

Was ist das ADR?

Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es wurde 1957 in Genf unter dem Dach der UNECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) geschlossen und wird alle zwei Jahre aktualisiert — die aktuelle Fassung ist ADR 2025.

Das ADR gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in zahlreichen weiteren europäischen Ländern (insgesamt über 50 Vertragsstaaten). In Deutschland ist es durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in nationales Recht umgesetzt.

Für den Chemikalienhandel ist ADR-Konformität keine Option, sondern Pflicht: Jede Lieferung gefährlicher Güter auf der Straße muss den ADR-Vorschriften entsprechen — von der Klassifizierung über die Verpackung bis zur Dokumentation.

UN-Nummern — Die Identität gefährlicher Güter

Jeder gefährliche Stoff oder Gegenstand erhält eine vierstellige UN-Nummer (United Nations Number), die ihn weltweit eindeutig identifiziert. Die folgende Tabelle zeigt gängige UN-Nummern aus dem OYSI-Chemikaliensortiment mit ADR-Klasse und Verpackungsgruppe:

UN-NummerStoffKlasseVG
UN 1789Salzsäure (Chlorwasserstoffsäure)8II / III
UN 1830Schwefelsäure >51 %8II
UN 1824Natriumhydroxidlösung (Natronlauge)8II / III
UN 1170Ethanol (Ethylalkohol)3II / III
UN 1090Aceton3II
UN 2031Salpetersäure8II
UN 1791Hypochloritlösung (Natriumhypochlorit)8II / III
UN 1805Phosphorsäure, Lösung8III
UN 3264Ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff, n.a.g.8I / II / III

Die UN-Nummer steht auf dem Beförderungspapier, auf der orangefarbenen Warntafel am Fahrzeug und auf den Versandstücken. Sie ist der Schlüssel zur gesamten Gefahrgutkommunikation. Erst das Zusammenspiel aus UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe legt die genauen Transportauflagen fest.

Die ADR-Gefahrklassen — Tabelle

Das ADR unterteilt gefährliche Güter in 9 Hauptklassen mit insgesamt 13 Unterklassen, die nach der Art der Gefahr organisiert sind. Die folgende Tabelle zeigt alle ADR-Klassen mit ihrer Bezeichnung und einem typischen Beispielstoff:

KlasseBezeichnungBeispiel (UN-Nummer)
1Explosive Stoffe und Gegenstände mit ExplosivstoffUN 0335 Feuerwerkskörper
2.1Entzündbare GaseUN 1965 Kohlenwasserstoffgas
2.2Nicht entzündbare, nicht giftige GaseUN 1066 Stickstoff, verdichtet
2.3Giftige GaseUN 1017 Chlor
3Entzündbare flüssige StoffeUN 1170 Ethanol, UN 1090 Aceton
4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche StoffeUN 1350 Schwefel
4.2Selbstentzündliche StoffeUN 1381 Phosphor, weiß
4.3Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickelnUN 1428 Natrium
5.1Entzündend (oxidierend) wirkende StoffeUN 2014 Wasserstoffperoxid
5.2Organische PeroxideUN 3105 Organisches Peroxid Typ D
6.1Giftige StoffeUN 1230 Methanol
6.2Ansteckungsgefährliche StoffeUN 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff
7Radioaktive StoffeUN 2910 Radioaktives Material
8Ätzende StoffeUN 1789 Salzsäure, UN 1824 Natronlauge
9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeUN 3082 Umweltgefährdender Stoff

Für den Chemikalienhandel sind die Klassen 3, 5.1, 6.1 und 8 besonders relevant — sie umfassen den Großteil der handelsüblichen Industriechemikalien. Die zugehörigen Gefahrzettel (Placards) entsprechen den GHS-Piktogrammen: Klasse 3 Gefahrzettel Klasse 3 entzündbar, Klasse 5.1 Gefahrzettel Klasse 5.1 oxidierend, Klasse 6.1 Gefahrzettel Klasse 6.1 giftig und Klasse 8 Gefahrzettel Klasse 8 ätzend.

Verpackungsgruppen (VG I, II, III) — Tabelle

Innerhalb der Gefahrklassen werden Stoffe nach dem Grad der Gefahr in drei Verpackungsgruppen (Packing Groups) eingeteilt. Die Verpackungsgruppe wird in Tabelle A des ADR (Kapitel 3.2, Spalte 4) für jede UN-Nummer festgelegt:

VerpackungsgruppeGefahrgradVerpackungscodeBeispiele
VG I (PG I)Hohe GefahrX (auch für II und III zugelassen)Konzentrierte Schwefelsäure >51 %, Salpetersäure
VG II (PG II)Mittlere GefahrY (auch für III zugelassen)Salzsäure 25–37 %, Aceton, Ethanol
VG III (PG III)Geringe GefahrZVerdünnte Säuren, Essigsäure ≤25 %, Natronlauge ≤25 %

Der Verpackungscode (X, Y, Z) steht auf jeder UN-zugelassenen Verpackung. Eine mit X geprüfte Verpackung darf für alle drei Gruppen verwendet werden, eine mit Z geprüfte nur für VG III. Die Verpackungsgruppe bestimmt direkt die Prüfanforderungen an Fässer, Kanister und IBCs: Je höher die Gefahr (VG I), desto strenger die Fall-, Dichtheits- und Innendruckprüfungen.

Wichtig: Die Verpackungsgruppe ist nicht mit der Beförderungskategorie zu verwechseln — Letztere (0–4) steuert die 1000-Punkte-Berechnung (siehe unten), Erstere die Verpackungsqualität.

Das Beförderungspapier

Jede Gefahrguttransport auf der Straße erfordert ein Beförderungspapier (transport document) mit folgenden Pflichtangaben:

  1. UN-Nummer mit vorangestellten Buchstaben „UN"
  2. Offizielle Benennung (proper shipping name)
  3. Gefahrzettel-Nummern (Klasse + ggf. Nebengefahren)
  4. Verpackungsgruppe (I, II oder III)
  5. Tunnelbeschränkungscode
  6. Absender und Empfänger
  7. Gesamtmenge des gefährlichen Guts

Beispiel für Salzsäure: UN 1789 SALZSÄURE, 8, II, (E)

Freistellungen und Kleinmengen

Nicht jeder Transport muss vollumfänglich ADR-konform sein. Das ADR kennt wichtige Erleichterungen:

  • Freigestellte Mengen (EQ): Sehr kleine Mengen in speziellen Verpackungen — stark vereinfachte Vorschriften
  • Begrenzte Mengen (LQ): Verbrauchergerechte Verpackungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte — keine Gefahrzettel am Versandstück, aber Kennzeichnung mit LQ-Raute
  • 1000-Punkte-Regel (1.1.3.6): Berechnung über Multiplikationsfaktoren — bei Unterschreitung gelten vereinfachte Vorschriften für Fahrzeugausrüstung, Schulung und Dokumentation

Die 1000-Punkte-Regel im Detail (1.1.3.6)

Jeder Beförderungskategorie (0 bis 4) ist ein Faktor zugeordnet. Die transportierte Menge je Kategorie wird mit dem Faktor multipliziert; die Summe darf 1000 nicht überschreiten:

BeförderungskategorieFaktorHöchstmenge je Einheit
0— (keine Freistellung möglich)0
1× 5020 kg / l
2× 3333 kg / l
3× 11000 kg / l
4unbegrenztunbegrenzt

Rechenbeispiel: 100 l Aceton (UN 1090, Kategorie 2, Faktor × 3) + 15 l Salzsäure 30 % (UN 1789, Kategorie 3, Faktor × 1) = (100 × 3) + (15 × 1) = 315 Punkte. Da 315 < 1000, greift die Freistellung nach 1.1.3.6: reduzierte Fahrzeugausrüstung, keine ADR-Bescheinigung des Fahrzeugs erforderlich. Was Pflicht bleibt: Beförderungspapier, korrekte Verpackung/Kennzeichnung der Versandstücke und Basisschulung nach ADR 1.3.

ADR und der Digitale Produktpass

Die ADR-Transportdaten sind ein integraler Bestandteil des Digitalen Produktpasses (DPP). Im OYSI DPP werden folgende ADR-relevante Informationen automatisch bereitgestellt:

  • UN-Nummer und offizielle Benennung
  • ADR-Klasse und Klassifizierungscode
  • Verpackungsgruppe
  • Gefahrzettel (Hauptgefahr + Nebengefahren)
  • Tunnelbeschränkungscode
  • Sondervorschriften (soweit zutreffend)
  • Verknüpfung zum SDS — Abschnitt 14 enthält die vollständigen Transportdaten

Damit haben Spediteure, Lageristen und Gefahrgutbeauftragte per QR-Code-Scan sofortigen Zugriff auf alle transportrelevanten Informationen.

OYSI Logistik-Compliance

Als Chemiehändler mit eigenem Versand gewährleistet die OYSI GmbH vollständige ADR-Konformität:

  • Geprüfte Verpackungen: UN-zugelassene Fässer, Kanister und IBC nach ADR-Spezifikation
  • Korrekte Kennzeichnung: Gefahrzettel, UN-Markierung und Ausrichtungspfeile auf jedem Versandstück
  • Beförderungspapiere: Automatisch generiert mit allen ADR-Pflichtangaben
  • Gefahrgutbeauftragter: Qualifizierter Gb nach § 3 GbV überwacht alle Versandprozesse
  • Schulung: Alle am Versand beteiligten Mitarbeiter werden nach ADR 1.3 geschult
  • DPP-Integration: Transportdaten auf dem Digitalen Produktpass — scanbar per QR-Code
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Olivier Höfer

Geschäftsführer, OYSI GmbH

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Häufige Fragen

Was bedeutet ADR beim Gefahrgut?

ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ — das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es legt Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation für den Straßentransport fest und gilt in über 50 Vertragsstaaten.

Wie viele ADR-Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt 9 Hauptklassen mit insgesamt 13 Unterklassen (z. B. 2.1/2.2/2.3, 4.1/4.2/4.3, 5.1/5.2, 6.1/6.2). Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten), 5.1 (oxidierend), 6.1 (giftig) und 8 (ätzend) decken den Großteil der handelsüblichen Industriechemikalien ab.

Was ist eine UN-Nummer?

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Kennzahl, die jeden Gefahrstoff weltweit eindeutig identifiziert — z. B. UN 1789 für Salzsäure oder UN 1170 für Ethanol. Sie steht auf dem Beförderungspapier, der orangefarbenen Warntafel und den Versandstücken.

Was ist der Unterschied zwischen Verpackungsgruppe I, II und III?

Die Verpackungsgruppe gibt den Gefahrengrad innerhalb einer Klasse an: VG I = hohe Gefahr, VG II = mittlere Gefahr, VG III = geringe Gefahr. Sie steht in Tabelle A des ADR (Kapitel 3.2, Spalte 4) und bestimmt die Prüfanforderungen an die Verpackung (Codes X, Y, Z).

Was besagt die 1000-Punkte-Regel?

Nach ADR 1.1.3.6 wird die je Beförderungskategorie transportierte Menge mit einem Faktor multipliziert (Kategorie 1 × 50, 2 × 3, 3 × 1). Bleibt die Summe unter 1000 Punkten, gelten Erleichterungen bei Fahrzeugausrüstung und Ausbildung. Beförderungspapier, korrekte Verpackung und Basisschulung bleiben Pflicht.

Welche Angaben muss ein Beförderungspapier enthalten?

Pflichtangaben sind: UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrzettel-Nummern, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode sowie Absender, Empfänger und Gesamtmenge. Beispiel: „UN 1789 SALZSÄURE, 8, II, (E)“.