Stahl und Eisen bleiben die Pilotkategorie für den Digitalen Produktpass unter der ESPR — und der Zeitplan verdichtet sich. Die öffentliche Konsultation der Kommission zur Initiative „Ecodesign requirements for iron and steel products" lief vom 20. Mai bis 12. August 2026 und ist inzwischen geschlossen. Die Kommission nennt aktuell das vierte Quartal 2026 als Zeitfenster für die Annahme des delegierten Rechtsakts. Ein Entwurf liegt noch nicht vor.
Was bereits steht
Während der Rechtsakt für die Stahlbranche noch aussteht, ist die technische Infrastruktur längst da. Das zentrale DPP-Register der Kommission ist seit dem 20. Juli 2026 mit einer Testumgebung live, die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 gilt seit dem 6. August 2026. Sechs der acht harmonisierten DPP-Normen von CEN/CENELEC wurden im Juli 2026 per Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 referenziert — die übrigen zwei sollen folgen.
Was das für Stahlverarbeiter bedeutet
Nach Artikel 4 der ESPR gilt ein delegierter Rechtsakt frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten. Bei einer Annahme in Q4 2026 wäre die eigentliche DPP-Pflicht für Stahl damit nicht vor 2028 zu erwarten. Das klingt nach Zeit — ist aber keine. Wer Stahl oder stahlhaltige Komponenten in die EU liefert, sollte die Datenstruktur jetzt vorbereiten: Chargenidentifikation, CO2-Fußabdruck-Daten und Lieferkettennachweise lassen sich unabhängig vom finalen Feldkatalog aufbauen. Die CBAM-Meldepflicht für eingebettete Emissionen bei Stahlimporten liefert bereits heute die reifste Datenbasis dafür.